AGBs

Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für deinen Umzug.

Klare AGB für Ihren Umzug – transparent und fair gestaltet.

Stand: Mai 2026

Olli&Partner

Einzelunternehmen
Kollwitzstr. 76
10435 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzüge, Transporte, Lagerungen und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Olli&Partner (nachfolgend „Möbelspediteur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Absender“).

(2) Abweichende Bedingungen des Absenders werden nicht anerkannt, es sei denn, der Möbelspediteur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Vorschriften ergänzend. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten ergänzend die Logistik-AGB 2019 der AMÖ.

§ 2 Leistungen des Möbelspediteurs

(1) Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(2) Unvorhersehbare Aufwendungen, die der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte, sind vom Absender zuzüglich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.

(3) Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten einschließlich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.

(4) Das Personal des Möbelspediteurs ist nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel-, Sanitär- oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ebenso wird ausdrücklich vereinbart, dass weder Musikinstrumente jeglicher Art (Klavier, Piano etc.) noch Alkohol (teure Weine etc.) oder zu Haustieren gehörige, stark geruchsabgebende Gegenstände transportiert werden.

(5) Bei der Vermittlung zusätzlicher Handwerker haftet der Möbelspediteur ausschließlich für die sorgfältige Auswahl.

§ 3 Beiladung / Sammeltransport

Der Umzug darf auch als Beiladung oder im Sammeltransport durchgeführt werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur ist berechtigt, einen weiteren ausführenden Möbelspediteur oder Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs zu beauftragen.

§ 5 Hinweispflichten des Absenders

(1) Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut ordnungsgemäß zu verpacken, sofern er die Verpackung nicht durch den Möbelspediteur beauftragt. Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, vom Absender verpacktes Gut auf seine Eignung zu prüfen (außer bei offensichtlicher Ungeeignetheit).

(2) Gefährliches Gut (feuer- oder explosionsgefährlich, giftig, ätzend, selbstentzündlich etc. – z. B. Batterien, Gasflaschen, Chemikalien, Munition) ist dem Möbelspediteur rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.

(3) Der Absender hat den Möbelspediteur auf besondere Gefahren (z. B. hohes Gewicht einzelner Gegenstände, empfindliche Güter, enge Treppenhäuser) hinzuweisen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung ist – soweit nicht anders vereinbart – bei Übergabe des Umzugsgutes am Zielort in bar oder per EC-Karte fällig.

(2) Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangt werden. Der Restbetrag ist bei Ablieferung fällig.

(3) Kommt der Absender in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 7 Kündigung / Stornierung

(1) Der Vertrag kann vom Absender bis 14 Tage vor dem Umzugstermin kostenfrei storniert werden.

(2) Bei Stornierung später als 14 Tage vor dem Termin werden [z. B. 30 % / 50 %] des vereinbarten Preises als Ausfallpauschale fällig. Dem Absender bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(3) Der Möbelspediteur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Absender wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder gefährliches Gut nicht ordnungsgemäß anmeldet.

§ 8 Haftung des Möbelspediteurs

(1) Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach den Vorschriften des HGB (§§ 407 ff., insbesondere § 451 ff. HGB) für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes von der Übernahme bis zur Ablieferung.

(2) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf 620 € je m³ Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.

(3) Bei Überschreitung der Lieferfrist haftet der Möbelspediteur bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen.

(5) Der Absender ist verpflichtet, Schäden unverzüglich bei Ablieferung oder spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 451f HGB) schriftlich zu melden.

§ 9 Versicherung

Der Absender hat die Möglichkeit, eine Transportversicherung über den Möbelspediteur abzuschließen. Die Bedingungen werden gesondert vereinbart.

§ 10 Datenschutz

Der Möbelspediteur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO. Details sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Häufige Fragen

Wie läuft der Umzug ab?

Wir planen gemeinsam, packen sorgfältig und transportieren sicher zu Ihrem neuen Zuhause.

Was kostet der Service?
Wie lange dauert ein Umzug?
Sind meine Sachen versichert?
Wie kann ich buchen?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Entfernung des Umzugs.

Die Dauer variiert je nach Größe des Haushalts, meist zwischen einem halben und zwei Tagen.

Ja, wir bieten eine Haftpflichtversicherung, die Ihre Möbel und Gegenstände schützt.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für ein persönliches Angebot.

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